Wir als FSM setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche mit einem sicheren und besseren Internet aufwachsen können. Dabei ist die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien eine unserer Kernaufgaben.

Gewaltvideos, Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen, Hassrede oder frei zugängliche Pornografie – täglich werden solche und andere problematische und möglicherweise rechtswidrige Inhalte an die FSM-Beschwerdestelle gemeldet und vom juristischen Team der FSM auf Verstöße gegen die in Deutschland geltenden Jugendmedienschutzgesetze geprüft und individuell beantwortet.

 

Die Beschwerdestelle in Zahlen

14205

Beschwerden über rechtswidrige oder jugendge­fährdende Onlineinhalte gingen 2021 bei der FSM-Beschwerdestelle ein – mehr als je zuvor.

(2020: 6.024 Meldungen)

72
%

der gemeldeten Beschwerden (10.181 Meldungen) waren begründet, d.h. die Inhalte verstießen gegen deutsche Jugendmedienschutzgesetze.

52
%

davon waren Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger – ein Großteil der begründeten Beschwerden.

Entwicklung der Beschwerdezahlen

  • Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger
  • Gesamtbeschwerden

Missbrauchsdarstellungen

Nach dem leichten Rückgang über die letzten Jahre wurden 2021 mit 5.311 begründeten Fällen erheblich mehr bestätigte Missbrauchsdarstellungen registriert (2020: 1.174 Fälle). Neben pornografischen Inhalten (37 Prozent; 3.827 Fälle) machten diese Fälle den Großteil (52 Prozent) der begründeten Beschwerden aus.

Missbrauchsdarstellungen, die auf deutschen Servern gespeichert sind (2021: 78 Prozent der geprüften Missbrauchsdarstellungen), leitet die FSM sofort an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter und informiert im Notice-and-Takedown-Verfahren den Hostprovider. Dieser ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, diese absolut unzulässigen und strafbaren Inhalte unverzüglich zu entfernen. Bis zur Abhilfe bzw. Löschung der Inhalte vergingen 2021 nach Eingang der Beschwerde bei der FSM im Durchschnitt 1,4 Tage (2020: 1,7 Tage), Wochenenden und Feiertage inbegriffen. Insgesamt liegt die Entfernungsquote bei Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger auf deutschen Servern bei 100 Prozent. 89 Prozent wurden bereits zwei Tage nach der Erstmeldung entfernt.

Aufteilung der Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger

  • Kinderpornografische Missbrauchsdarstellungen (StGB)
  • Kinderpornografische Posendarstellungen (StGB)
  • Jugendpornografische Missbrauchsdarstellungen (StGB)
  • Darstellungen von Minderjährigen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung (JMStV)
  • Virtuelle Kinderpornografie (StGB)
  • Jugendpornografische Posendarstellungen (StGB)

n = 5.311

Hasskriminalität

Im Bereich der Hasskriminalität ist der Anteil der begründeten Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 91 Prozent angestiegen (2021: 153 Fälle; 2020: 80 Fälle). Hierzu zählen neben Volksverhetzung (2021: 31 Fälle; 2020: 33 Fälle) auch Leugnung des Holocaust bzw. Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der Naziherrschaft (2021: 8 Fälle; 2020: 11 Fälle) sowie Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (2021: 114 Fälle; 2020: 36 Fälle) – hier konnte teilweise ein deutlicher Anstieg beobachtet werden.

Weitere jugendgefährdende Inhalte

Leicht angestiegen sind 2021 ebenfalls die Hinweise auf sonstige als jugendgefährdend eingestufte Inhalte (2021: 223 Beschwerden; 2020: 173 Beschwerden). Darunter fallen bspw. alle Fälle der Entwicklungsbeeinträchtigung (117 Fälle), d.h. Inhalte, die für Kinder und Jugendliche einer bestimmten Altersstufe nicht geeignet sind, jedoch unterhalb der Schwelle zu unzulässigen Inhalten liegen. Für diese Inhalte sind die Schutzhürden niedriger und können z.B. durch die Beschränkung der Verbreitugszeit oder eine technische Kennzeichnung der Website für ein geeignetes Jugendschutzprogramm erfüllt werden. In 44 Fällen wurde eine offensichtlich schwere Entwicklungsgefährdung festgestellt. Das waren z.B. Angebote, die Essstörungen wie Anorexie oder Bulimie glorifizieren oder die Nutzung von berauschenden Substanzen als Lifestyle propagieren (sog. Legal Highs). Solche Inhalte dürfen nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden, d.h. der Einsatz eines Altersverifikationssystems (AVS) ist hier notwendig.

 

Aufteilung begründete Beschwerden

  • Darstellung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger
  • Pornografie
  • Hasskriminalität
  • Gewalt
  • Weitere jugendgefährdende Inhalte
  • n = 10.181

Auch Sie können helfen. Melden Sie uns illegale oder jugendgefährdende Inhalte direkt über unser Online-Beschwerdeformular

Unbegründete Beschwerden

In 28 Prozent der insgesamt gemeldeten Fälle stellte die FSM-Beschwerdestelle keinen Verstoß fest. Dies betrifft in der Regel Fälle, in denen das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegt, Jugendschutzregeln nicht verletzt wurden oder Angebote zugangsgeschützt bzw. nicht auffindbar waren. Auch hier prüft die Beschwerdestelle und informiert die Melderinnen und Melder über die Rechtslage, verweist auf zuständige Stellen oder jeweils passende Hilfs- und Beratungsangebote und gibt darüber hinaus Tipps zur sicheren Konfiguration von Geräten, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden.

Ablauf Beschwerdeverfahren

Die Beschwerdestelle und ihre Kooperationen

Die FSM-Beschwerdestelle greift auf ein dichtes Netz an Kooperationspartnern zurück, um eine schnelle und effiziente Entfernung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte zu erreichen.

Die Beschwerdestelle der FSM ist Gründungsmitglied der International Association of Internet Hotlines (INHOPE) – ein weltweites Netzwerk von Internetbeschwerdestellen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauchsdarstellungen.
Die FSM-Beschwerdestelle leitet im Ausland gehostete Missbrauchsdarstellungen zusätzlich zu der Information des Hostproviders an die zuständige Partnerhotline im Beschwerdestellennetzwerk INHOPE weiter. Existiert in dem Land keine Partnerhotline, so übermittelt die FSM-Beschwerdestelle einen entsprechenden Hinweis an das BKA.

Die Internet-Beschwerdestelle wurde im Jahr 2004 von der FSM und dem Verband der Internetwirtschaft e.V. (eco) eingerichtet, um eine gemeinsame Beschwerdemöglichkeit im Internet zu etablieren.

Das CEF Telecom Programm „Connecting Europe Facility“ unterstützt die Safer Internet Centres in jedem Mitgliedsland der EU und in weiteren europäischen Ländern, um die Medienkompetenz und Sensibilisierung für Gefahren im Internet zu fördern, Kindern und Jugendlichen eine telefonische Beratungsstelle zu Online-Problemen anzubieten sowie Meldestellen für illegale Inhalte zur Verfügung zu stellen. In Deutschland wird das Programm durch den Verbund Safer Internet DE umgesetzt. Diesem gehören neben dem Awareness Centre klicksafe die Internet-Hotlines internet-beschwerdestelle.de und jugendschutz.net sowie das Kinder- und Jugendtelefon von Nummer gegen Kummer (Helpline) an.

Mit dem Ziel, sexuelle Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen effizient und nachhaltig zu bekämpfen, haben sich die FSM-Beschwerdestelle und das BKA in einer gemeinsamen Vereinbarung zu einer Zusammenarbeit verpflichtet.

Eine enge Kooperation besteht auch zwischen FSM und der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien der BzKJ. Dort wird die Liste der jugendgefährdenden Medien, zu der auch Internetinhalte gehören, geführt. Grundlage der Indizierung ist ein rechtsstaatliches Verfahren.Die FSM-Beschwerdestelle leitet seit vielen Jahren bestimmte ihrer Bewertung nach jugendgefährdende Angebote über eine anregungsberechtigte Stelle zur Einleitung eines Indizierungsverfahrens an die Prüfstelle weiter. Seit der Änderung des Jugendschutzgesetzes im Mai 2021 ist die FSM nun selbst antragsberechtigt.

 

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