Neue Medien, Formate, Features aber auch Risiken machten ein Update des Jugendmedienschutzes unumgänglich. Angepasst an die heutige digitale Medienrealität sollte dies 2021 mit der Reform des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) umgesetzt werden.

Die FSM war intensiv mit dem Gesetzgebungsverfahren befasst und begleitete den Prozess aktiv, um sich und ihre Mitglieder mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Mai 2021 auf die neuen Regelungen vorzubereiten und eine zügige Umsetzung zu ermöglichen.

Mit der Novellierung des JuSchG wurde insbesondere die Bewertung von Onlineinhalten komplexer als bisher. Hier kommt es nun ganz wesentlich auf die Freiwilligen Selbstkontrollen an, die gemeinsam mit ihren Mitgliedern die neuen Regeln in der Praxis erfolgreich umsetzen.

„Eine sichere, selbstbestimmte und verantwortungsbewusste Mediennutzung sollte im Fokus stehen, nicht ein reines Verbot“.

Martin Drechsler, Geschäftsführer FSM e.V.

Martin Drechsler

Maßgebliche Neuerungen:

  • umfassende Kennzeichnungspflichten für Anbieter von Film- und Spieleplattformen
  • Interaktionsrisiken können Auswirkungen auf die Einordnung eines Inhaltes als „entwicklungsbeeinträchtigend“ haben und so theoretisch auch die zu vergebende Altersstufe beeinflussen
  • Pflicht zu Vorsorgemaßnahmen für alle Anbieter, deren Plattformen ein potenzielles Interaktionsrisiko bieten
  • Umbau der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (BzKJ)

 

Für die FSM ergeben sich zum einen neue Aufgaben im Bereich der Anbietervorsorge, z.B. in der Bewertung von sicheren Voreinstellungen oder Meldesystemen, mit denen möglichen Risiken der Onlinenutzung begegnet werden soll, ohne dass Kinder und Jugendliche von solchen Angeboten komplett ferngehalten werden.

Darüber hinaus kann die FSM jetzt selbstständig Indizierungsanträge bei der BzKJ stellen und übernimmt gemeinsam mit den anderen Selbstkontrollen die neu geregelte Zertifizierung der Jugendschutzbeauftragten.

Blick in den Plenarsaal des Deutschen Bundestags

JUGENDMEDIENSCHUTZ spielt nun auch wieder in der Tagespolitik von Bund und Ländern eine wichtige Rolle.

Notwendige Modernisierung noch nicht abgeschlossen

Mit Blick auf aktuelle Herausforderungen und gesellschaftliche Veränderungen kann eine wirksame Regulierung nur gelingen, wenn alle Akteure gemeinsam agieren. Mit der Reform des JuSchG wurde jedoch das Jugendmedienschutzsystem insgesamt unübersichtlicher, eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und den Freiwilligen Selbstkontrollen fehlt – und damit ein moderner kohärenter Rechtsrahmen mit einheitlichen Regeln und Rechtsfolgen für alle Verbreitungswege.

Vor diesem Hintergrund sollten die Gespräche zwischen Bund und Ländern weitergehen. Die FSM wird sich daran weiter konstruktiv beteiligen und selbstbewusst die wichtige Rolle der Selbstregulierung betonen. Denn die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Freiwilligen Selbstkontrollen und Unternehmen ist bisher die einzige effektive Möglichkeit, auch bei internationalen Anbietern einen Jugendschutz zu gewährleisten, der an deutschen Maßstäben ausgerichtet ist.

Wir nutzen die Chance, gemeinsam mit unseren Mitgliedern die
konkrete Umsetzung und weitere Entwicklung des Jugendschutzgesetzes aktiv mitzugestalten.

Extra

Das Gesetz mit Leben füllen

Trotz kontinuierlicher Begleitung des Gesetzgebungsprozesses standen sowohl die FSM als auch ihre Mitglieder vor der Herausforderung, dass das JuSchG ohne Übergangsfristen unmittelbar zum 1. Mai 2021 wirksam und bindend war. Die verbleibenden Unsicherheiten und die noch fehlenden Praxiserfahrungen nutzten wir jedoch als Chance, die konkrete Umsetzung und Entwicklung des JuSchG aktiv mitzugestalten.

Wir zertifizieren Ihre Jugendschutzbeauftragten

Mit der Reform des JuSchG übernimmt die FSM gemeinsam mit den anderen Selbstkontrollen die neu geregelte Zertifizierung der Jugendschutzbeauftragten. Sollen diese auch Alterseinstufungen für Inhalte auf Film- und Spieleplattformen vornehmen, ist gem. § 14a Abs. 1 Nr. 2 JuSchG eine Zertifizierung durch eine Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle notwendig. Die FSM erteilt auf Antrag eine Zertifizierung, wenn eine einschlägige Berufserfahrung und/oder die Teilnahme an Fortbildungen bzw. Schulungen nachgewiesen wird.

Dazu bieten FSM und FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) gemeinsam ein umfangreiches Schulungsangebot – unter anderem zu den Grundlagen des Jugendmedienschutzes, Inhaltebewertungen, zum technischen Jugendmedienschutz oder digitalisierten Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus werden in spezifischen Kursen Themen wie Meinungsbildung und Desinformation, Onlinerisiken oder internationaler Jugendmedienschutz aufgegriffen.
Erste Fortbildungen fanden bereits kurz nach Inkrafttreten des JuSchG statt und stießen auf großes Interesse.

Online-Seminare 2021

  1. Juni 2021
    Grundlagen Jugendmedienschutz; Digitalisierte Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen
  1. September 2021
    Technischer Jugendmedienschutz
  1. Oktober 2021
    Grundlagen Jugendmedienschutz
  1. November 2021
    Jugendliche und Onlinerisiken

Arbeitsgemeinschaft zum regelmäßigen Austausch

Zusätzlich zu diesem Schulungsangebot rief die FSM im Mai 2021 die Arbeitsgemeinschaft Jugendschutzgesetz (AG JuSchG) ins Leben, in der seitdem zentrale Themen und Fragen mit den Mitgliedern diskutiert und gemeinsame Standpunkte und Strategien erarbeitet werden.

Besprochen wurden anfangs unter anderem die Stellung der Jugendschutzbeauftragten im neuen JuSchG oder auch die Frage, welche Inhalte konkret mit dem Gesetz erfasst werden. Auch die sogenannten Interaktionsrisiken und die neu eingeführten Deskriptoren sind Gegenstand der Diskussionen.

Mädchen, das auf dem Tablet einen Film schaut; im Bett liegend

Jeder Hinweis zählt

Online-Inhalte bei der FSM-Beschwerdestelle melden

Junge Frau mit Smartphone in einer U-Bahn

Ein Spiegelbild unserer Zeit

Selbstregulierung nach NetzDG