Die FSM-Beschwerdestelle ist seit 1997 eine verlässliche Anlaufstelle für Internet-Nutzerinnen und -Nutzer. In der Funktion als Beschwerdestelle ist die FSM von allen relevanten Plattformen als vertrauenswürdiger Hinweisgeber anerkannt. Das juristische Team der FSM prüft jede Meldung individuell und sorgt dafür, dass illegale Inhalte schnellstmöglich aus dem Netz verschwinden.

Im Jahr 2023 gingen bei der FSM-Beschwerdestelle insgesamt 30.573 Beschwerden über illegale oder jugendgefährdende Online-Inhalte ein. Im Vergleich zum Vorjahr ist damit mehr als eine Verdopplung der Meldezahlen zu verzeichnen (2022: 12.956) – es handelt sich um einen neuen Höchststand. In 74 Prozent der Fälle (22.739 Meldungen) handelte es sich um Inhalte, die nach umfassender Einzelfallprüfung gegen deutsche Jugendmedienschutzgesetze verstoßen haben (begründete Beschwerden).

 

Die Beschwerdestelle in Zahlen

30573

Beschwerden über illegale oder jugendge­fährdende Online-Inhalte gingen 2023 bei der FSM-Beschwerdestelle ein.

(2022: 12.956 Meldungen)

74
%

der Beschwerden (22.739 Meldungen) waren begründet, d. h. die Inhalte verstießen gegen deutsche Jugendmedienschutzgesetze.

57
%

der begründeten Beschwerden bezogen sich auf Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger.

Entwicklung der Beschwerdezahlen

  • Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger
  • Gesamtbeschwerden

„Die FSM-Beschwerdestelle leistet einen wichtigen Beitrag zur schnellen Löschung von Missbrauchsdarstellungen. Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Meldezahlen ist es dringend erforderlich, dass Strukturen wie die Online-Beschwerdestellen künftig auch mit öffentlichen Mitteln aus Deutschland verlässlich unter stützt werden.“

Martin Drechsler, FSM-Geschäftsführer

Martin Drechsler

Missbrauchsdarstellungen

Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger machten im Jahr 2023 mit 57 Prozent (12.918 Fälle) den größten Anteil der begründeten Beschwerden aus. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Fälle mehr als vervierfacht (2022: 37 % – 3.224 Fälle). Dieser neue Rekord an gemeldeten Missbrauchsdarstellungen und der enorme Anstieg innerhalb eines Jahres sind besorgniserregend. Die gemeldeten Fälle gehen auch auf die Weiterleitung von Hinweisen anderer Beschwerdestellen des internationalen Netzwerks INHOPE zurück. Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, die auf deutschen Servern gespeichert sind, leitet die FSM sofort an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter und informiert im Notice-and-Takedown-Verfahren den Hostprovider. Positiv zu bewerten ist, dass trotz der stark gestiegenen Fallzahl die Abhilfezeit von in Deutschland gehosteten Missbrauchsdarstellungen weiter reduziert werden konnte. Von der Meldung bei der FSM-Beschwerdestelle bis zur Löschung des Inhalts vergingen im Durchschnitt 1,2 Tage (2022: 1,5 Tage). Insgesamt liegt die Entfernungsquote dieser Inhalte bei 100 Prozent.

Aufteilung der Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger

  • Kinderpornografische Missbrauchsdarstellungen (StGB)
  • Jugendpornografische Missbrauchsdarstellungen (StGB)
  • Kinderpornografische Posendarstellungen (StGB)
  • Virtuelle Kinderpornografie (StGB)
  • Darstellungen von Minderjährigen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung (JMStV)
  • Jugendpornografische Posendarstellungen (StGB)

n = 12.918 (Fälle von Missbrauchsdarstellung Minderjähriger insgesamt)

Alles über die FSM-Beschwerdestelle in Leichter Sprache

Pornografie, Hass, Gewalt und Jugendgefährdung

Die Anzahl der begründeten Beschwerden im Bereich Pornografie hat sich im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt (2023: 8.889 Fälle, 2022: 4.455). Ihr Anteil am gesamten Beschwerdeaufkommen ist zwar mit 39 Prozent deutlich zurückgegangen (2022: 51 %), pornografische Inhalte machten damit aber dennoch den zweitgrößten Anteil der begründeten Beschwerden aus. Hierbei handelt es sich um Fälle von pornografischen Inhalten, die Kindern und Jugendlichen ohne Altersverifikationssystem (AVS) frei zugänglich waren.

Gemeldete Hasskriminalität (2023: 120 Fälle, 2022: 95 Fälle) umfasste, wie im Vorjahr, überwiegend die Darstellungen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In 585 Fällen (2022: 445 Fälle) wurden Darstellungen extremer Gewalt gemeldet. Darunter fallen Gewalt- und Tierpornografie, Verstöße gegen die Menschenwürde sowie Gewaltverherrlichung.

Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil der gemeldeten Fälle weiterer als jugendgefährdend eingestufter Inhalte deutlich gesunken (2023: 227 Fälle, 2022: 486 Fälle). So wurden 99 Fälle (2022: 106 Fälle) von Entwicklungsbeeinträchtigung gemeldet. Dies sind Inhalte, die für Kinder und Jugendliche einer bestimmten Altersstufe nicht geeignet sind. Angeboten werden können diese Inhalte, wenn sie z. B. über eine technische Kennzeichnung mit einer Altersstufe verfügen, die von einem geeigneten Jugendschutzprogramm ausgelesen werden kann. In 33 Fällen (2022: 52 Fälle) wurde eine offensichtlich schwere Entwicklungsgefährdung festgestellt, wie z. B. bei Angeboten, die Essstörungen glorifizieren oder die Nutzung von berauschenden Substanzen als Lifestyle propagieren. Solche Inhalte dürfen nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden, d. h. der Einsatz eines AVS ist hier notwendig.

Aufteilung der begründeten Beschwerden

  • Darstellung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger (JMStV)
  • Pornografie (JMStV)
  • Gewalt (JMStV)
  • Weitere jugendgefährdende Inhalte (JMStV)
  • Hasskriminalität (JMStV)
  • n = 22.739 (begründete Beschwerden)

Ein Meldeformular speziell für Jugendliche gibt es
beim Angebot JUUUPORT

Unbegründete Beschwerden

Der Anteil gemeldeter Fälle, bei denen die FSM-Beschwerdestelle keinen Verstoß feststellen konnte, ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken (2023: 26 %, 2022: 32 %) Dies betrifft in der Regel Fälle, in denen das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegt, Jugendschutzregeln nicht verletzt wurden oder Angebote zugangsgeschützt beziehungsweise nicht auffindbar waren.

 

Zur ausführlichen Jahresstatistik

Wie funktioniert das Beschwerdeverfahren der FSM?

Schaubild zeigt den Ablauf eines Beschwerdeverfahrens bei der FSM.

Vereinte Anstrengungen

Gemeinsam gegen Missbrauchsdarstellungen

 

Dass die FSM-Beschwerdestelle schnell und effektiv gegen illegale Online-Inhalte vorgehen kann, wird durch zahlreiche langjährige Kooperationen mit Beschwerde-Hotlines, Organisationen des Jugendmedienschutzes sowie Behörden in Deutschland und weltweit ermöglicht. Im Rahmen des Digital Europe Programme wird die Beschwerdestelle von der Europäischen Union kofinanziert.

In über 25 Jahren hat die FSM-Beschwerdestelle bewährte Arbeits- und Kooperationsstrukturen aufgebaut. So konnte 2023 trotz eines neuen Rekords an gemeldeten Fällen von Missbrauchsdarstellungen weiterhin eine schnelle Löschung der Inhalte erwirkt werden. Mit Blick in die Zukunft ist es dennoch unabdingbar, dass die Arbeit der Internet-Beschwerdestellen in Deutschland nachhaltig mit öffentlichen Geldern des Bundes bzw. der Länder gefördert wird.

 

Die Kooperationen der FSM-Beschwerdestelle im Überblick:

Seit 2004 betreibt die FSM zusammen mit eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. das Portal www.internet-beschwerdestelle.de, das sich als gemeinsame Beschwerdemöglichkeit etabliert hat.

Als Teil des deutschen Safer Internet Centres wird die Arbeit der Beschwerdestellen von FSM, eco und jugendschutz.net seit 2008 von der Europäischen Union kofinanziert. Die Europäische Union unterstützt Safer Internet Centres in jedem Mitgliedsstaat. Ziel ist es, Medienkompetenz zu fördern, für mögliche Risiken im Internet zu sensibilisieren, Beratung zu Online-Problemen anzubieten sowie Beschwerdestellen für illegale Online-Inhalte zur Verfügung zu stellen. Dem Verbund Safer Internet DE gehören neben den Beschwerdestellen außerdem das Awareness Centre klicksafe und das Kinder- und Jugendtelefon von Nummer gegen Kummer an.

Gemeinsam mit den Beschwerdestellen von eco und jugendschutz.net steht die FSM im regelmäßigen Austausch mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Darüber hinaus leitet die FSM-Beschwerdestelle jugendgefährdende Angebote zur Indizierung an die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien der BzKJ weiter.

Die Beschwerdestelle der FSM ist Gründungsmitglied der International Association of Internet Hotlines (INHOPE), dem weltweiten Netzwerk von Internet Beschwerdestellen zur Bekämpfung Kindesmissbrauchsdarstellungen. Über eine gemeinsame Plattform melden Beschwerdestellen Inhalte je nach Hosting-Land an die zuständige Partner-Hotline. So erhält die FSM-Beschwerdestelle Hinweise über in Deutschland gehostete Inhalte. Das Partnernetzwerk deckt aktuell 50 Länder weltweit ab.

EU-KOMM

IM RAHMEN des Verbunds Safer Internet DE wird die FSM-Beschwerdestelle durch das Digital Europe Programme von der Europäischen Union kofinanziert.

Rechtssichere Löschpraxis
illegaler Hassrede

Lehren aus der Selbstregulierung nach NetzDG

Bildnachweis: andreas/Freepik

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