Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich frei und sicher in den Medien zu bewegen – insbesondere auch im Digitalen. Ein effektiver Jugendmedienschutz muss den neuen Herausforderungen der Digitalisierung begegnen, um zu gewährleisten, dass sie keinen potenziell entwicklungsbeeinträchtigenden und jugendgefährdenden Inhalten ausgesetzt sind.
Mit dem Digital Services Act (DSA) wurde ein mutiger Rechtsrahmen in Europa geschaffen. Er erkennt die Verantwortung der Plattformen für die öffentliche Meinungsbildung, aber eben auch für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen an, um so Hass, Hetze, rechtswidrigen Inhalten und Desinformation zu begegnen. Der DSA bedeutet aber keinesfalls, dass bestehende nationale Regelungen und Systeme basierend auf der Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) obsolet werden. Vielmehr ergibt sich ein komplementäres System zum Erreichen eines hohen Schutzniveaus. Gleichsam müssen in Zukunft die nationalen Akteure, und damit auch die FSM und die Medienanstalten, mit den europäischen, insbesondere der EU-Kommission als Aufsichtsinstanz über sehr große Online-Plattformen, eng zusammenarbeiten.
Die FSM leistet mit ihrer langjährigen Expertise bereits jetzt einen entscheidenden Beitrag für ein sicheres Online-Umfeld in Europa. Besonders positiv hervorzuheben ist hierbei die Mitgliedschaft und Mitarbeit der FSM in der EU Special Group on Age-Appropriate Design.
Die FSM ist darüber hinaus eine bedeutsame Akteurin im Bereich des technischen Jugendmedienschutzes. Neben der Kommission für Kinder- und Jugendmedienschutz (KJM) prüft auch die FSM Altersverifikationssysteme und technische Mittel. Die Anzahl der Beurteilungen der FSM zu Jugendschutzprogrammen für geschlossene Systeme (z. B. Netfl ix, Amazon Prime Video, RTL+ etc.) ist mehr als beachtlich. Dass so wichtige Größen der digitalen Welt technische Jugendschutzlösungen entwickelt haben, ist ein sehr gutes Signal für einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz.
Ein trauriger Beleg für die Gefahren im Digitalen sind die gestiegenen Meldezahlen der FSM-Beschwerdestelle im Jahre 2023. Die effektive Zusammenarbeit der FSM mit dem Bundeskriminalamt (BKA) sowie die Nutzung von Notice-and Takedown Verfahren der Hostprovider durch die FSM führt verlässlich und schnell zur Löschung dieser illegalen und jugendgefährdenden Inhalte.
All dies zeigt: Das System der regulierten Selbstregulierung in Deutschland ist effektiv und hat sich bewährt. Durch ihre Arbeit trägt die FSM maßgeblich dazu bei.
Ich bedanke mich für die exzellente Arbeit der FSM, die bisherige Zusammenarbeit und freue mich, diese auch in Zukunft weiter fortzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tobias Schmid
Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und
Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten