Kinder und Jugendliche vor ungeeigneten Inhalten schützen und sie gleichzeitig an der Online-Welt teilhaben lassen – vor dieser Herausforderung stehen Anbieter, Jugendschutzinstitutionen und Familien gleichermaßen. Als wichtiger und verlässlicher Partner unterstützt die FSM Diensteanbieter in ihrer besonderen Verantwortung.
Bereits seit 2005 ist die FSM als anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle ein fester Bestandteil des Jugendmedienschutzsystems in Deutschland. Durch das System der Regulierten Selbstregulierung stellt der Staat einen gesetzlichen Rahmen bereit, innerhalb dessen anerkannte Selbstkontrollen wie die FSM eigenständig bei jugendschutzrelevanten Inhalten handeln und eine Kontrollfunktion gegenüber ihren Mitgliedern ausüben können. Die FSM unterstützt ihre Mitglieder dabei kontinuierlich, die Regulierungsvorgaben wirksam und nachhaltig umzusetzen.
„Mit Unterstützung der FSM können Unternehmen für sie individuelle und auf die jeweiligen Nutzungsrealitäten angepasste Jugendschutzlösungen entwickeln.“
Gabriele Schmeichel, FSM-Vorstandsvorsitzende
Die Kontrolle durch die öffentliche Hand liegt in der Verantwortung der 14 Landesmedienanstalten der Bundesländer, die gemeinsam durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) agieren und Sanktionen verhängen sowie Angebote untersagen können. Die Mechanismen der Regulierten Selbstregulierung, wie sie im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verankert sind, ermöglichen es Anbietern und Unternehmen, ihre eigenen Interessen und Innovationen mit einem angemessenen Schutz der Nutzerinnen und Nutzer zu vereinen. Gleichzeitig können sie schnell und flexibel auf gesellschaftliche Entwicklungen und Debatten reagieren. Damit sind sie oft schneller als langwierige Gesetzgebungsprozesse.
Ausblick 2024
Der JMStV wird derzeit durch die Rundfunkkommission der Länder überarbeitet und soll in diesem Jahr durch den 6. Medienänderungsstaatsvertrag novelliert werden. Angepasst werden sollen vor allem Vorgaben und Verantwortlichkeiten rund um den technischen Jugendmedienschutz.
Anbieter als wichtiger Teil der Verantwortungsgemeinschaft
Wer trägt die Verantwortung dafür, dass Kinder und Jugendliche digitale Medien entdecken können, ohne Risiken auf Inhalts- oder Interaktionsebene zu begegnen? Eltern obliegt mit der Medienerziehung ihrer Kinder eine große Verantwortung, das Aufwachsen in der digitalen Welt zu begleiten. Darüber hinaus gelten für Anbieter digitaler Medieninhalte gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen, um den Schutz junger Menschen sicher zu stellen.
Die FSM berät Anbieter zu passenden Schutzmaßnahmen und -möglichkeiten. Bei Online-Medien stehen verschiedene – insbesondere technische – Optionen zur Verfügung, um den Zugang zu bestimmten Inhalten zu regeln und Heranwachsende zu schützen. Die FSM arbeitet eng mit ihren Mitgliedsunternehmen zusammen und wird bereits bei der Entwicklung neuer Funktionen und Dienste mit einbezogen. So wird garantiert, dass der Jugendschutz bereits bei der Konzeption mitgedacht wird.
BESTIMMTE INHALTE die für Heranwachsende problematisch sind, müssen laut Gesetz mit technischen Vorkehrungen abgesichert sein.
Jugendschutzprogramme und technischer Jugendschutz
Gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag dürfen Online-Inhalte, die für Kinder und Jugendliche unter einer bestimmten Altersstufe problematisch sein können, nur angeboten werden, wenn der Anbieter sie mit einem Schutzmechanismus absichert. Aufgrund der Verbreitungsdynamiken von Online-Inhalten sind technische Schutzmaßnahmen am effektivsten. Vor allem Jugendschutzprogramme und Altersverifikationssysteme haben sich als bewährte Lösungen etabliert.
Was ist notwendig, um Inhalte ab 16 bzw. 18 Jahren rechtskonform anzubieten?
Jugendschutzprogramme erkennen die Altersstufen anhand der hinterlegten technischen Labels und verhindern so, dass Kinder und Jugendliche für sie ungeeignete Inhalte abrufen können.
Möglich sind z. B. PIN-Eingabe, Ausweisabfrage oder Altersüberprüfung per Video.
Bestimmte Online-Inhalte (z. B. Pornografie) sind nur nach sicherer Identifizierung und Authentifizierung für Erwachsene zugänglich.
Die Inhalte werden zeitlich so angeboten, dass Heranwachsende der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen können. Diese im Fernsehen übliche Maßnahme wird bei Online-Angeboten jedoch kaum genutzt.
Um sicherzustellen, dass die verwendeten technischen Mittel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, bietet die FSM ihren Mitgliedsunternehmen den Service an, ihre Tools einer Gutachterkommission vorzulegen. Ein speziell zusammengestellter Prüfausschuss, bestehend aus drei Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, bewertet das vorgelegte Programm ausführlich in einem Gutachten. Bei Positivbewertung wird ein Prüfsiegel vergeben, das Nutzerinnen und Nutzer auf gute Angebote aufmerksam macht. Unternehmen können so hervorheben, dass sie ihrer Verantwortung im Jugendmedienschutz in besonderer Weise nachkommen und aus der Masse an Produkten positiv herausstechen.
LINKS: Von der FSM anerkannte Jugendschutzprogramme erhalten dieses Zertifikat.
RECHTS: Mit diesem Prüfsiegel bestätigt die Gutachterkommission der FSM die Rechtskonformität und Qualität.
2023 hat die FSM die Jugendschutzprogramme von Netflix und RTL+ gemäß § 11 Abs. 2, 2. Alt. JMStV anerkannt. Es handelt sich um geeignete Jugendschutzprogramme innerhalb eines geschlossenen Systems. Sky erhielt außerdem für ihr Konzept zur Identifizierung und Authentifizierung innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe das FSM-Prüfsiegel. Das Konzept erfüllt die gesetzlichen Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (§ 4 Abs. 2 S. 2 JMStV) und steht im Einklang mit den Verhaltenskodizes der FSM. Eine Übersicht aller anerkannten Jugendschutzprogramme und vergebenen Prüfsiegel ist auf der FSM-Website zu finden.
Sonderfall kleine Anbieter: Die FSM als Jugendschutzbeauftragte
Die Pflicht, Jugendschutzbeauftragte einzusetzen, kann für Unternehmen mit weniger als 50 Angestellten oder nachweislich weniger als 10 Millionen Zugriffen im Monatsdurchschnitt eines Jahres über eine Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle erfüllt werden. Bei einer Mitgliedschaft in der FSM kann diese daher die Rolle der Jugendschutzbeauftragten übernehmen.
Mitgliedschaft in der FSM
Die Vorschriften des deutschen Jugendmedienschutzrechts sind komplex, mögliche Sanktionen bei Verstößen unter Umständen empfindlich. Die FSM begleitet ihre Mitglieder daher individuell in allen Belangen des Online-Jugendschutzes und der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Wir beraten Mitglieder außerdem individuell bei der Produktentwicklung und Gestaltung ihrer Angebote, unterstützen bei der Alterseinstufung von Inhalten, bieten einen Gutachterservice und vergeben Prüfsiegel.
Vorteile der FSM-Mitgliedschaft
- Schutzfunktion vor direkten Sanktionierungen der staatlichen Aufsicht
- umfassende Überprüfung und Bewertung des Angebotes auf Jugendschutzkonformität
- laufende Beratung durch die Expertinnen und Experten der Geschäftsstelle
- individuelle Fortbildungs- und Workshopangebote
- Funktion der Jugendschutzbeauftragten über die FSM
- FSM-Gutachterkommission zur Prüfung von rechtlichen, technischen und pädagogischen Fragen
- jährliches persönliches Gespräch zu aktuellen Fragen
Rechtliche Privilegierung
Durch die Mitgliedschaft bei der FSM profitieren Unternehmen auch von der sogenannten Privilegierungswirkung: Bei Streitigkeiten zwischen öffentlicher Medienaufsicht und einem Mitgliedsunternehmen wird zunächst die FSM eingeschaltet, die ein eigenes Verfahren durchführt. Sanktionen durch die Landesmedienanstalten sind dadurch in der Regel ausgeschlossen.
Regulierte Selbstregulierung –
Modell der Medienaufsicht Deutschland
ALS STAATLICH ANERKANNTE SELBSTKONTROLLE übernimmt die FSM eine Pufferfunktion zwischen staatlicher Aufsicht und den Mitgliedsunternehmen.
Fortbildungen und Webinare
Medienangebote und -phänomene ändern sich, ebenso wie die gesetzlichen Grundlagen im Jugendmedienschutz. Aus diesem Grund bieten wir regelmäßig speziell auf die Bedürfnisse unserer Mitglieder zugeschnittene Infoveranstaltungen und Materialien, in denen wir die aktuellen rechtlichen wie gesellschaftlichen Debatten und ihren Einfluss auf den Jugendmedienschutz diskutieren. Gleichzeitig werden verschiedene Spezialthemen vertieft. Für alle Mitarbeitenden der Mitgliedsunternehmen und -verbände bieten wir seit neustem auch exklusive Elterninfo-Veranstaltungen rund um Medienerziehung und Jugendmedienschutz in der Familie.