Kinder und Jugendliche sollen digitale Angebote altersgerecht und selbstbestimmt nutzen können. Der Dreiklang von Schutz, Befähigung und Teilhabe steht im Zentrum der Arbeit der FSM. Ein zentraler Baustein ist der technische Jugendmedienschutz.

Gemeinsam mit unseren Mitgliedern sorgen wir dafür, dass Kinder und Jugendliche vor ungeeigneten Inhalten geschützt werden und gleichzeitig an der Online-Welt teilhaben können.

Regulierte Selbstregulierung

Seit 2005 ist die FSM als anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle fester Bestandteil des deutschen Jugendmedienschutzsystems. Wir beraten, prüfen und entwickeln gemeinsam mit Anbietern Lösungen, die technisch umsetzbar und rechtlich tragfähig sind. Darüber hinaus nimmt die FSM im Rahmen des Systems der Regulierten Selbstregulierung auch eine wichtige Kontrollfunktion wahr: Der Staat stellt einen gesetzlichen Rahmen bereit, innerhalb dessen anerkannte Selbstkontrollen wie die FSM eigenständig bei jugendschutzrelevanten Inhalten handeln können und gegenüber ihren Mitgliedern Aufsicht ausüben.

Effektiver Jugendmedienschutz beruht in Deutschland auf der bewährten Kooperation zwischen Aufsicht und Selbstkontrolleinrichtungen wie der FSM.“

Gabriele Schmeichel, FSM-Vorstandsvorsitzende 

Gabriele-Schmeichel

Die Kontrolle durch die öffentliche Hand liegt in der Verantwortung der 14 Landesmedienanstalten der Bundesländer, die gemeinsam durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) agieren und Sanktionen verhängen sowie Angebote untersagen können. Die Mechanismen der Regulierten Selbstregulierung, wie sie im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verankert sind, ermöglichen es Anbietern und Unternehmen, ihre eigenen Interessen und Innovationen mit einem angemessenen Schutz der Nutzerinnen und Nutzer zu vereinen. Gleichzeitig können sie schnell und flexibel auf gesellschaftliche Entwicklungen und Debatten reagieren. Damit sind sie oft schneller als langwierige Gesetzgebungsprozesse.

In einzelnen Teilaspekten ergeben sich rechtliche Jugendschutzvorgaben auch aus dem Jugendschutzgesetz des Bundes (JuSchG) und dem Digital Services Act (DSA). Sie werden durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) bzw. die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) überprüft. Die FSM befindet sich auch mit diesen staatlichen Stellen in engem Austausch.

Ausblick

Mit dem sechsten Medienänderungsstaatsvertrag (6. MÄStV) haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 12. Dezember 2024 eine umfassende Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags beschlossen. Nach Abschluss der Ratifikation tritt der neue Staatsvertrag voraussichtlich am 1. Dezember 2025 in Kraft.

Im Zentrum der Änderungen steht der technische Jugendmedienschutz: Die Novelle führt mit der Jugendschutzvorrichtung erstmals einen Mechanismus auf Betriebssystemebene ein.

Zugleich erhalten Selbstkontrolleinrichtungen wie die FSM die offizielle Prüfkompetenz für Altersverifikationssysteme und technische Mittel – eine bedeutende Erweiterung ihrer bisherigen Rolle. Diese Neuerung orientiert sich am bestehenden Verfahren zur Zertifizierung von Jugendschutzprogrammen und stärkt die Position der Selbstkontrollen als zentrale Instanz im modernen Jugendmedienschutzsystem.

Schutz durch Innovation

Anbieter digitaler Medieninhalte unterliegen gesetzlichen Vorgaben, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten sollen. Doch nicht nur der Gesetzgeber stellt Anforderungen – auch Eltern erwarten, dass digitale Dienste so gestaltet sind, dass sie eine verantwortungsvolle Mediennutzung im familiären Alltag ermöglichen. Zugleich wünschen sich viele eine einfache Bedienbarkeit und einen unkomplizierten Zugang.

Hier setzt der technische Jugendmedienschutz an: Er bildet die Schnittstelle zwischen gesetzlichem Schutzauftrag und digitaler Zugänglichkeit. Ziel ist es, differenzierte Schutzräume zu schaffen, ohne die Teilhabe junger Menschen unnötig einzuschränken. Je nach Art der Inhalte und Dienste kommen unterschiedliche Maßnahmen zum Einsatz – darunter Altersverifikationssysteme, Jugendschutzprogramme oder technische Alterskennzeichen. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder entweder gar nicht oder erst ab einem bestimmten Alter mit bestimmten Inhalten in Berührung kommen (mehr dazu siehe Tabelle).

Die FSM begleitet Anbieter auch dabei, sich freiwillig für einen verbesserten Jugendmedienschutz zu engagieren, etwa durch präventive Gestaltung ihrer Plattformen oder zusätzliche Vorsorgemaßnahmen, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen.

Sonderfall kleine Anbieter: Die FSM als Jugend­schutz­beauftragte

Die Pflicht, Jugendschutzbeauftragte einzusetzen, kann für Unternehmen mit weniger als 50 Angestellten oder nachweislich weniger als zehn Millionen Zugriffen im Monatsdurchschnitt eines Jahres über eine Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle erfüllt werden. Für Mitgliedsunternehmen kann die FSM deshalb die Rolle der Jugendschutzbeauftragten übernehmen.

Unabhängige Expertise

Damit technische Schutzmaßnahmen auch rechtlich belastbar sind, bietet die FSM ihren Mitgliedsunternehmen ein qualifiziertes Prüfverfahren an. Im Rahmen dieses Verfahrens überprüft eine von der FSM eingesetzte Gutachterkommission, ob technische Vorkehrungen wie Jugendschutzprogramme oder Altersverifikationslösungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Die Begutachtung erfolgt durch einen individuell einberufenen Prüfausschuss, der sich aus drei unabhängigen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis zusammensetzt. Das vorgelegte System wird umfassend bewertet und das Ergebnis in einem schriftlichen Gutachten dokumentiert. Bei positiver Bewertung vergibt die FSM ein Prüfsiegel, das als Nachweis für rechtskonforme und qualitätsgesicherte Umsetzung dient.

 

 

UNBESCHWERT ONLINE: Technische Vorkehrungen helfen, damit junge Menschen nicht mit Inhalten in Berührung kommen, die für ihre Entwicklung problematisch sein können.

Für Anbieter digitaler Dienste ergibt sich daraus ein doppelter Mehrwert: Sie erhalten eine belastbare Orientierung im Hinblick auf jugendmedienschutzrechtliche Anforderungen und verbessern zugleich die Vertrauenswürdigkeit ihrer Angebote.

2024 hat die FSM die Jugendschutzprogramme von Disney+, JusProg (für Android und iOS) und JusProg DNS, O2 TV, Prime Video, WOW sowie Sky Stream anerkannt. Während die Jugendschutzprogramme von JusProg nutzerautonome Filterdienste gemäß § 11 Abs. 1 JMStV sind, handelt es sich bei den Übrigen um geeignete Jugendschutzprogramme innerhalb eines geschlossenen Systems gemäß § 11 Abs. 2, 2. Alt. JMStV. Die FSM vergibt außerdem Prüfsiegel für Konzepte, die die gesetzlichen Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags für Altersverifikationssysteme (§ 4 Abs. 2 S. 2 JMStV) erfüllen und im Einklang mit den Verhaltenskodizes der FSM stehen.

LINKS: Von der FSM anerkannte Jugendschutzprogramme erhalten dieses Zertifikat.

RECHTS:  Mit diesem Prüfsiegel bestätigt die Gutachterkommission der FSM die Rechtskonformität und Qualität.

Mitgliedschaft in der FSM

Die Vorschriften des deutschen Jugendmedienschutzrechts sind komplex, mögliche Sanktionen bei Verstößen unter Umständen empfindlich. Die FSM berät ihre Mitglieder daher individuell in allen Belangen des Online-Jugendschutzes und der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Zusätzlich zur allgemeinen Beratung in Fragen des Jugendmedienschutzes begleiten wir Mitglieder individuell bei der Produktentwicklung und Gestaltung ihrer Angebote, unterstützen bei der Alterseinstufung von Inhalten, bieten einen Gutachterservice und vergeben Prüfsiegel.

Vorteile der FSM-Mitgliedschaft

  • Schutzfunktion vor direkten Sanktionierungen der staatlichen Aufsicht
  • umfassende Überprüfung und Bewertung des Angebotes auf Jugendschutzkonformität
  • laufende Beratung durch die Expertinnen und Experten der Geschäftsstelle
  • individuelle Fortbildungs- und Workshopangebote
  • Funktion der Jugendschutzbeauftragten über die FSM
  • FSM-Gutachterkommission zur Prüfung von rechtlichen, technischen und pädagogischen Fragen
  • jährliches persönliches Gespräch zu aktuellen Fragen

Exklusive Elterninformationsveranstaltungen

Rechtliche Privilegierung

Durch die Mitgliedschaft bei der FSM profitieren Unternehmen auch von der sogenannten Privilegierungswirkung: Bei Streitigkeiten zwischen öffentlicher Medienaufsicht und einem Mitgliedsunternehmen wird zunächst die FSM eingeschaltet, die ein eigenes Verfahren durchführt. Maßnahmen oder sogar Sanktionen durch die Landesmedienanstalten sind dadurch in der Regel ausgeschlossen.

 

Regulierte Selbstregulierung –
Modell der Medienaufsicht Deutschland

ALS STAATLICH ANERKANNTE SELBSTKONTROLLE  übernimmt die FSM eine Pufferfunktion zwischen staatlicher Aufsicht und den Mitgliedsunternehmen.

Auf Anfrage können Start-ups von einer FSM-Mitgliedschaft
zu besonderen Konditionen profitieren.

Fortbildungen und Webinare

Medienangebote und -phänomene ändern sich, ebenso wie die gesetzlichen Grundlagen im Jugendmedienschutz. Aus diesem Grund bieten wir regelmäßig speziell auf die Bedürfnisse unserer Mitglieder zugeschnittene Infoveranstaltungen und Materialien, in denen wir die aktuellen rechtlichen wie gesellschaftlichen Debatten und ihren Einfluss auf den Jugendmedienschutz diskutieren. Gleichzeitig werden verschiedene Spezialthemen vertieft. Für alle Mitarbeitenden der Mitgliedsunternehmen und -verbände bieten wir seit Neustem exklusive Elterninfo-Veranstaltungen rund um Medienerziehung und Jugendmedienschutz in der Familie. 2024 konnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FSM-Mitglieder an fünf Terminen teilnehmen – von Cybermobbing über Desinformation bis zum Umgang mit dem ersten Smartphone wurde eine Vielfalt von Themen abgedeckt.

Schulungen für Jugendschutzbeauftragte

 

Gemeinsam mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen ( FSF)  bietet die FSM speziell für Jugendschutzbeauftragte von Unternehmen ein umfangreiches Schulungsangebot mit Grund-, Vertiefungs- und Praxiskursen zu übergreifenden sowie zu FSM/FSF-spezifischen Themen an.

 

  • Fokus auf Teens: Jugendliche und Online-Risiken (25.04.2024)
  • Unzulässige Inhalte: Daten und Zahlen aus der Beschwerdestelle der FSM (14.05.2024)
  • Update Medienpolitik (12.09.2024)
  • Grundlagen des Jugendmedienschutzes (24.09.2024)

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