Als Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) leistet die FSM einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung strafbarer Onlineinhalte und fördert zugleich die Auseinandersetzung mit aktuellen, kritisch diskutierten juristischen Fragestellungen.

Strafbaren Inhalten in sozia­len Netzwerken wirksam ent­ge­genzutreten, ist eine ge­samt­gesellschaftliche Aufgabe – Gesetzgeber, Plattformbetreiber aber auch die Zivilgesellschaft sind gleichermaßen gefragt, um eine offene, faire und freie Debattenkultur zu garantieren. Auch die FSM beteiligt sich auf vielen Ebenen gemeinsam mit ihren Mitgliedern und wurde 2020 als erste und bislang einzige Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung nach dem NetzDG anerkannt. 

Ordentliche Mitglieder der FSM können Fälle, die aus ihrer Sicht nicht eindeutig rechtswidrig aber schwer juristisch zu bewerten sind, an den NetzDG-Prüfausschuss übergeben: ein Expertengremium aus Juristinnen und Juristen, die unabhängig von den Plattformen und der FSM über die Fälle entscheiden.

 

„In der Praxis sind soziale Netzwerke immer wieder mit Sachverhalten konfrontiert, die sich nicht mit einem Blick in einen juristischen Standardkommentar lösen lassen.

Martin Drechsler, FSM-Geschäftsführer

Martin Drechsler

Zwischen Meinungsfreiheit und dem Überschreiten rechtlicher Grenzen

Die Prüferinnen und Prüfer setzten sich mit kontrovers diskutierten juristischen Fragestellungen auseinander – überwiegend zu den Straftatbeständen der Beleidigung, Volksverhetzung und übler Nachrede.

So spiegelte sich 2021 häufig die Debatte um eine Impfpflicht in den Prüfungen wider, welche wiederholt mit Handlungen unter der Herrschaft des Nationalsozialismus verglichen wurde. Diese Fälle bewerteten die Prüfausschüsse u.a. unter dem Aspekt der Holocaustverharmlosung (§ 130 Abs. 3 StGB).

Insgesamt wurden 72 Fälle im Jahr 2021 von den Anbietern sozialer Netzwerke an die FSM übermittelt, über die der NetzDG-Prüfausschuss entschied. 28 der Beschwerden wurden als rechtswidrig bewertet und die entsprechenden Inhalte daraufhin entfernt.

 

Auf einen Blick

72

Beschwerden wurden 2021 geprüft,
davon wurden 28 als rechtswidrig bewertet.

66
Prüferinnen und Prüfer arbeiten 2021 für die NetzDG-Prüfausschüsse. Aufgrund des erhöhten Fallaufkommens wurde das Gremium erweitert.
45
Fälle betrafen Äußerungsdelikte (§§ 185, 186, 187 StGB),
davon 20 rechtswidrig. 
27
Fälle betrafen Volksverhetzung (§ 130 StGB),
davon 4 rechtswidrig.
13
Fälle betrafen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a StGB), davon 3 rechtswidrig.
11
Fälle betrafen die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Welt­anschauungsvereinigungen (§ 166 StGB), davon war keiner rechtswidrig. 

Dank der Expertise der Prüfausschüsse, die als unabhängiges externes Expertengremium entscheiden, erhielten die Plattformen qualitativ hochwertige und fundierte Entscheidungen, die sie bei der Herausforderung, zwischen der Wahrung der Meinungsfreiheit und dem Überschreiten von rechtlichen Grenzen abzuwägen, unterstützen. Alle Entscheidungen der Prüfausschüsse veröffentlicht die FSM auf ihrer Website.

IM JUGENDMEDIENSCHUTZ sind die Selbstkontrolleinrichtungen seit vielen Jahren etabliert und anerkannt. Das NetzDG sieht ein ähnliches System vor.

„Die Themen sind ein Spiegelbild unserer Zeit und als Prüfer hinterfrage ich, was noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Spannend finde ich dabei, dass der erste spontane Eindruck oft auch in die Irre führt. Einiges, das ich persönlich für unsäglich halte, ist dann doch erlaubt. Gleichzeitig sorgen wir aber auch dafür, dass rechtswidrige Inhalte schnell aus dem Internet verschwinden. Das gibt mir ein gutes Gefühl, einen wichtigen Beitrag zu leisten.”

Rechtsanwalt Jan Weber, Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM

Mädchen mit einem Tablet

Sicher und selbstbewusst in einer digitalen Gesellschaft

Medienbildung von Kindern und Erwachsenen

Gruppe von Kindern im Fenster sitzend, unterschiedliche Geräte in der Hand

Zeitgemäßer Jugendmedienschutz

FSM als etablierter und verlässlicher Partner