Kinder und Jugendliche vor ungeeigneten Inhalten schützen und sie gleichzeitig an der Online-Welt teilhaben lassen – vor dieser Herausforderung stehen Anbieter, Jugendschutzinstitutionen und Familien gleichermaßen. Als wichtiger und verlässlicher Partner unterstützt die FSM relevante Unternehmen in ihrer besonderen Verantwortung.

Als anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle ist die FSM bereits seit 2005 fester Bestandteil des Jugendmedienschutzsystems in Deutschland. Im System der regulierten Selbstregulierung schafft der Staat einen gesetzlichen Rahmen, innerhalb dessen anerkannte Selbstkontrollen wie die FSM eigenständig bei jugendschutzrelevanten Inhalten agieren und eine Kontrollfunktion gegenüber ihren Mitgliedern ausüben können. Dabei unterstützt die FSM ihre Mitglieder kontinuierlich bei der wirkungsvollen und nachhaltigen Umsetzung der Regulierungsvorgaben. Die Kontrolle durch die öffentliche Hand obliegt den 14 Landesmedienanstalten der Bundesländer, die gemeinsam durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) handeln und Sanktionen verhängen sowie Angebote untersagen können.

„Unternehmen können mit Hilfe der FSM einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Jugendschutz als grund­legenden Qualitätsstandard festzusetzen.

Gabriele Schmeichel, FSM-Vorstandsvorsitzende 

Gabriele-Schmeichel

Dieses im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verankerte Prinzip der regulierten Selbstregulierung bietet Anbietern und Unternehmen die Flexibilität, eigene Interessen und Innovationen mit dem angemessenen Schutz der Nutzerinnen und Nutzer zu verbinden. Gleichzeitig können sie schnell und flexibel auf gesellschaftliche Entwicklungen und Debatten reagieren und sind damit langwierigen Gesetzgebungsprozessen oftmals einen Schritt voraus.

Junge mit dem Smartphone

SO INDIVIDUELL wie jedes Kind oder jeder Jugendliche selbst, so vielfältig sind auch die Möglichkeiten und Herausforderungen, die sich mit der Nutzung von Medien ergeben.

Unbeschwerte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen

Die FSM unterstützt und berät Anbieter von Onlineinhalten in ihrer besonderen Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor ungeeigneten Inhalten zu schützen. Gleichzeitig sollen Heranwachsende digitale Medien entdecken und aktiv mitgestalten können.

Die Schutzmaßnahmen und -möglichkeiten sind vielfältig. Während beispielsweise im Fernsehen überwiegend über die Sendezeiten der Zugang zu bestimmten Inhalten geregelt wird, gibt es bei Online-Medien verschiedene – vor allem technische – Möglichkeiten, Kinder und Jugendliche zu schützen. Durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitgliedsunternehmen wird die FSM schon bei der Produktentwicklung von neuen Features und Diensten einbezogen – Jugendschutz wird so nach dem Prinzip „Safety by Design“ von Anfang an mitgedacht.

Im Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Teilhabe von Kindern und Jugendlichen und ihrem notwendigen Schutz gelingt es der FSM, einen hohen Schutzstandard und zeitgemäße Jugendschutzmaßnahmen zu etablieren.

Jugendschutzprogramme und technischer Jugendschutz

Onlineinhalte, die für Kinder und Jugendliche unterhalb einer bestimmten Altersgruppe problematisch sein können, dürfen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nur angeboten werden, wenn der Anbieter sie mit einem Schutzmechanismus absichert. Dabei sind technische Schutzmaßnahmen aufgrund der hohen Anzahl und Dynamik von Onlineinhalten sowie deren internationaler Verbreitung am besten geeignet. Etabliert haben sich vor allem Jugendschutzprogramme und Altersverifikationssysteme.

Um sicherzugehen, dass die eingesetzten technischen Mittel gesetzeskonform sind, bietet die FSM ihren Mitgliedsunternehmen den Service an, ihre Tools einer Gutachterkommission vorzulegen. Ein individuell zusammengestellter Prüfausschuss aus drei Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis bewertet das vorgelegte Konzept in einem ausführlichen Gutachten. Bei Positivbewertung wird ein Prüfsiegel vergeben, das Nutzerinnen und Nutzer auf gute Angebote aufmerksam macht. Unternehmen können dadurch aus der Masse an Produkten herausstechen und ihre Verbreitung erhöhen.

LINKS: Von der FSM anerkannte Jugendschutzprogramme erhalten dieses Zertifikat.

RECHTS:  Mit diesem Prüfsiegel bestätigt die Gutachterkommission der FSM die Rechtskonformität und Qualität.

2021 hat die FSM die Jugendschutzprogramme von Disney+ sowie Sky Ticket nach § 11 Abs. 1 JMStV anerkannt. Eine Übersicht aller anerkannten Jugendschutzprogramme bietet die FSM auf ihrer Website.

Jugendschutzrelevante Inhalte

  • Absolut unzulässige Inhalte, z.B. Kindesmissbrauchsdarstellungen oder Volksverhetzung, dürfen keinesfalls angeboten werden.
  • Relativ unzulässige Angebote dürfen nur Erwachsenen in geschlossenen Benutzergruppen zugänglich sein. Dies können Anbieter durch Altersverifikationssysteme (AVS) sicherstellen.
  • Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte dürfen abhängig von der jeweiligen Altersstufe nur angeboten werden, wenn Sorge dafür getragen ist, dass Minderjährige üblicherweise nicht darauf zugreifen können.

Sonderfall kleine Anbieter: Die FSM als Jugend­schutz­beauftragte

Die Pflicht, eine Jugendschutzbeauftragte bzw. einen Jugend­schutz­beauftragten einzusetzen, kann für Unternehmen mit weniger als 50 Angestellten oder nachweislich weniger als 10 Milli­onen Zugriffen im Monats­durchschnitt eines Jahres über eine Ein­richtung der Freiwilligen Selbst­kontrolle erfüllt werden. Bei einer Mitgliedschaft in der FSM kann diese daher die Rolle der Jugend­schutz­beauftragten übernehmen.

Mitgliedschaft in der FSM

Die Vorschriften des deutschen Jugend­medien­schutz­rechts sind komplex, mögliche Sanktionen bei Verstößen unter Umständen empfindlich. Die FSM begleitet ihre Mitglieder daher individuell in allen Belangen des Online-Jugendschutzes und der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. 

Wir beraten Mitglieder außerdem individuell bei der Produktentwicklung und Gestaltung ihrer Angebote, unterstützen bei der Alters­einstufung von Inhalten, bieten einen Gutachter­service und vergeben Prüfsiegel.

Vorteile der FSM-Mitgliedschaft

  • Schutzfunktion vor direkten Sanktionierungen der staatlichen Aufsicht
  • umfassende Überprüfung und Bewertung des Angebotes auf Jugendschutzkonformität
  • laufende Beratung durch die Expertinnen und Experten der Geschäftsstelle
  • individuelle Fortbildungs- und Workshopangebote
  • Funktion der Jugendschutzbeauftragten über die FSM
  • FSM-Gutachterkommission zur Prüfung von rechtlichen, technischen und pädagogischen Fragen
  • jährliches persönliches Gespräch zu aktuellen Fragen

Rechtliche Privilegierung

Durch die Mitgliedschaft bei der FSM profitieren Unternehmen auch von der sogenannten Privilegierungswirkung: Bei Streitigkeiten zwischen öffentlicher Medienaufsicht und einem Mitgliedsunternehmen wird zunächst die FSM eingeschaltet, die ein eigenes Verfahren durchführt. Sanktionen durch die Landesmedienanstalten sind dadurch in der Regel ausgeschlossen.

 

Regulierte Selbstregulierung –
Modell der Medienaufsicht Deutschland

ALS STAATLICH ANERKANNTE SELBSTKONTROLLE  übernimmt die FSM eine Pufferfunktion zwischen staatlicher Aufsicht und den Mitgliedsunternehmen.

Fortbildungen und Webinare

Medienangebote und -phänomene ändern sich, ebenso wie die gesetzlichen Grundlagen im Jugendmedienschutz. Aus diesem Grund bieten wir regelmäßig speziell auf die Bedürfnisse unserer Mitglieder zugeschnittene Infoveranstaltungen und Materialien, in denen wir die aktuellen rechtlichen wie gesellschaftlichen Debatten und ihren Einfluss auf den Jugendmedienschutz diskutieren. Gleichzeitig werden verschiedene Spezialthemen vertieft.

 

 

Mehr zur Mitgliedschaft auf unserer Website

Martin Drechsler

Jugendmedienschutz
ist unsere Mission

Seit 1997 als Verein aktiv