Kinder und Jugendliche können im Netz problematischen und möglicherweise rechtswidrigen Inhalten begegnen. Seit 1997 bietet die FSM-Beschwerdestelle eine verlässliche Anlaufstelle für alle, die auf solche Inhalte stoßen. Nutzerinnen und Nutzer können gefährliche und mutmaßlich illegale Inhalte einfach und kostenlos melden.
Das juristische Team der FSM-Beschwerdestelle überprüft jede Meldung auf einen möglichen Verstoß gegen die in Deutschland geltenden Jugendmedienschutzgesetze. Bei begründeten Beschwerden leitet die FSM die notwendigen Schritte zur Entfernung dieser Inhalte ein. Nutzerinnen und Nutzer erhalten außerdem eine individuelle Rückmeldung zu ihren Beschwerden.
Die Beschwerdestelle in Zahlen
Beschwerden über illegale oder jugendgefährdende Online-Inhalte gingen 2022 bei der FSM-Beschwerdestelle ein.
(2021: 14.205 Meldungen)
der Beschwerden (8.757 Meldungen) waren begründet, d. h. die Inhalte verstießen gegen deutsche Jugendmedienschutzgesetze.
der begründeten Beschwerden bezogen sich auf Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger.
Im Jahr 2022 gingen bei der FSM-Beschwerdestelle insgesamt 12.956 Beschwerden über illegale oder jugendgefährdende Online-Inhalte ein. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein leichter Rückgang zu erkennen (2021: 14.205 Meldungen) – dennoch handelt es sich um das zweithöchste Meldungsaufkommen in der Geschichte der FSM-Beschwerdestelle. In 68 Prozent der Fälle (8.757 Meldungen) handelte es sich um begründete Beschwerden, d. h. um Inhalte, die nach umfassender Einzelfallprüfung gegen deutsche Jugendmedienschutzgesetze verstoßen.
Im Bereich Pornografie ist der Anteil der begründeten Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 13 Prozent angestiegen (2022: 4.455 Fälle, 2021: 3.827 Fälle). Nach pornografischen Inhalten (51 %) machten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger mit 37 Prozent den zweitgrößten Anteil der begründeten Beschwerden aus (3.224 Fälle). Nach dem starken Anstieg von gemeldeten Missbrauchsdarstellungen im Vorjahr (2021: 5.311 Fälle) zeichnete sich damit im Jahr 2022 ein Rückgang ab. Dennoch bearbeitete die FSM-Beschwerdestelle 2022 fast dreimal so viele Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger wie noch 2020 (1.174 Fälle).
Entwicklung der Beschwerdezahlen
- Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger
- Gesamtbeschwerden
„Die konstant hohen Meldungen im Jahr 2022 zeigen die starke Nachfrage nach Entfernung von jugendgefährdenden Inhalten im Netz. Mit höchster Effizienz arbeitet die FSM-Beschwerdestelle an der Prüfung von Hinweisen und der Entfernung von rechtswidrigem Material.“
Martin Drechsler, FSM-Geschäftsführer
Missbrauchsdarstellungen
Meldungen von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, die in Deutschland gehostet wurden, sind 2022 im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen (2022: 1.786 Fälle, 2021: 4.129 Fälle). Insgesamt wurden 45 Prozent der geprüften Missbrauchsdarstellungen von Kindern oder Jugendlichen auf ausländischen Servern gehostet, 55 Prozent auf deutschen.
Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, die auf deutschen Servern gespeichert sind, leitet die FSM sofort an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter und informiert im Notice-and-Takedown-Verfahren den Hostprovider. Anbieter sind dann verpflichtet, diese absolut unzulässigen und strafbaren Inhalte unverzüglich zu entfernen. Bis zur Löschung solcher Inhalte vergingen 2022 nach Eingang der Beschwerde bei der FSM im Durchschnitt 1,5 Tage. Insgesamt liegt die Entfernungsquote bei diesen Inhalten bei 100 Prozent. 90 Prozent wurden bereits zwei Tage nach der Erstmeldung entfernt.
Aufteilung der Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger
- Kinderpornografische Missbrauchsdarstellungen (StGB)
- Kinderpornografische Posendarstellungen (StGB)
- Jugendpornografische Missbrauchsdarstellungen (StGB)
- Darstellungen von Minderjährigen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung (JMStV)
- Virtuelle Kinderpornografie (StGB)
- Jugendpornografische Posendarstellungen (StGB)
n = 3.224 (Fälle von Missbrauchsdarstellung Minderjähriger insgesamt)
Informationen über die FSM-Beschwerdestelle und das Online-Beschwerdeformular gibt es auch in Leichter Sprache.
Hasskriminalität
Leicht rückläufig ist der Anteil der begründeten Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls im Bereich Hasskriminalität (2022: 95 Fälle, 2021: 151 Fälle). Hierbei handelte es sich, wie im Vorjahr, überwiegend um Fälle der Darstellungen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (2022: 68 Fälle, 2021: 114 Fälle). Zu Hasskriminalität zählen ebenfalls Fälle von Volksverhetzung (16 Fälle) sowie Leugnung des Holocaust bzw. Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der Naziherrschaft (11 Fälle).
Weitere jugendgefährdende Inhalte
Mehr als verdoppelt haben sich im Jahr 2022 die gemeldeten Fälle weiterer als jugendgefährdend eingestufter Inhalte (2022: 486 Fälle, 2021: 223 Fälle). Der hohe Anstieg geht insbesondere auf die vermehrte Meldung indizierter Musikinhalte zurück (2022: 378 Fälle, 2021: 58 Fälle). Des Weiteren wurden 106 Fälle (2021: 117 Fälle) von Entwicklungsbeeinträchtigung gemeldet. Dazu zählen Inhalte, die für Kinder und Jugendliche einer bestimmten Altersstufe nicht geeignet sind, jedoch unterhalb der Schwelle zu unzulässigen Inhalten liegen. In 52 Fällen (2021: 44 Fälle) wurde eine offensichtlich schwere Entwicklungsgefährdung festgestellt, wie z. B. bei Angeboten, die Essstörungen wie Anorexie oder Bulimie glorifizieren oder die Nutzung von berauschenden Substanzen als Lifestyle propagieren. Solche Inhalte dürfen nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden, d. h. der Einsatz eines Altersverifikationssystems (AVS) ist hier notwendig.
Aufteilung begründete Beschwerden
- Pornografie
- Darstellung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger
- Hasskriminalität
- Gewalt
- Weitere jugendgefährdende Inhalte
- n = 8.757 (begründete Beschwerden)
Auch Sie können helfen! Melden Sie uns illegale oder jugendgefährdende Inhalte direkt über unser Online-Beschwerdeformular
Unbegründete Beschwerden
Der Anteil gemeldeter Fälle, bei denen die FSM-Beschwerdestelle keinen Verstoß feststellen konnte, ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (2022: 32 %, 2021: 28 %). Dies betrifft in der Regel Fälle, in denen das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegt, Jugendschutzregeln nicht verletzt wurden oder Angebote zugangsgeschützt bzw. nicht auffindbar waren. Auch hier informiert die Beschwerdestelle die Melderinnen und Melder über die Rechtslage, verweist auf zuständige Stellen oder jeweils passende Hilfs- und Beratungsangebote und gibt darüber hinaus Tipps zur sicheren Konfiguration von Geräten, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden.
Wie funktioniert das Beschwerdeverfahren der FSM?
Die Beschwerdestelle und ihre Kooperationen
Dank der effektiven Zusammenarbeit mit Beschwerde-Hotlines sowie Behörden in Deutschland und innerhalb des weltweiten INHOPE-Netzwerks werden Missbrauchsdarstellungen schnell gefunden und entfernt. Im Rahmen des Verbunds Safer Internet DE wird die FSM-Beschwerdestelle außerdem von der Europäischen Union kofinanziert.
Die Beschwerdestelle der FSM ist Gründungsmitglied der International Association of Internet Hotlines (INHOPE) – ein weltweites Netzwerk von Internetbeschwerdestellen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauchsdarstellungen. Die FSM-Beschwerdestelle leitet im Ausland gehostete Missbrauchsdarstellungen zusätzlich zu der Information des Hostproviders an die zuständige Partnerhotline im Beschwerdestellennetzwerk INHOPE weiter. Existiert in dem Land keine Partnerhotline, so übermittelt die FSM-Beschwerdestelle einen entsprechenden Hinweis an das BKA.
Die Internet-Beschwerdestelle wurde im Jahr 2004 von der FSM und eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. eingerichtet, um eine gemeinsame Beschwerdemöglichkeit im Internet zu etablieren.
Das Digital Europe Programme (DIGITAL) der Europäischen Union unterstützt Safer Internet Centres in 27 europäischen Ländern mit dem Ziel die Medienkompetenz von Kindern, Eltern und Lehrkräften zu fördern, für mögliche Risiken im Internet zu sensibilisieren und Kindern und Jugendlichen eine Beratung zu Online-Problemen anzubieten. Außerdem werden Beschwerdestellen für illegale Online-Inhalte zur Verfügung gestellt. In Deutschland wird das Safer Internet Centre durch den Verbund Safer Internet DE umgesetzt. Diesem gehören neben den Beschwerdestellen von FSM, eco und jugendschutz.net das Awareness Centre klicksafe sowie das Kinder- und Jugendtelefon von Nummer gegen Kummer an.
Mit dem Ziel, sexuelle Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen effizient und nachhaltig zu bekämpfen, steht die FSM-Beschwerdestelle in regelmäßigem Kontakt mit dem BKA. In einer gemeinsamen Vereinbarung haben sich FSM und BKA zu einer Zusammenarbeit verpflichtet.
Mit der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien der BzKJ verbindet die FSM eine enge Kooperation. Dort wird die Liste der jugendgefährdenden Medien, zu der auch Internetinhalte gehören, geführt. Grundlage der Indizierung ist ein rechtsstaatliches Verfahren. Die FSM-Beschwerdestelle leitet seit vielen Jahren jugendgefährdende Angebote an die Prüfstelle weiter. Die FSM ist hier antragsberechtigt.