Der Jugendmedienschutz bewegt sich stets im Spannungsfeld zwischen Schutz und Teilhabe. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor Online-Risiken zu schützen, ohne ihnen eigene positive Online-Erfahrungen zu verwehren. Anbieter von Online-Diensten tragen hier eine besondere Verantwortung. Die FSM steht ihnen dabei als etablierter und vertrauenswürdiger Partner zur Seite.

Bereits seit 2005 ist die FSM als anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle ein fester Bestandteil des Jugendmedienschutzsystems in Deutschland. Durch das System der Regulierten Selbstregulierung stellt der Staat einen gesetzlichen Rahmen bereit, innerhalb dessen anerkannte Selbstkontrollen wie die FSM eigenständig bei jugendschutzrelevanten Inhalten handeln und eine Kontrollfunktion gegenüber ihren Mitgliedern ausüben können. Die FSM unterstützt ihre Mitglieder dabei kontinuierlich, die Regulierungsvorgaben wirksam und nachhaltig umzusetzen.

„Gemeinsam mit unseren Mitgliedern haben wir als FSM das System der Selbstkontrolle kontinuierlich weiterentwickelt und ebnen damit den Weg für einen individuellen und zeitgemäßen Jugendmedienschutz.“

Gabriele Schmeichel, FSM-Vorstandsvorsitzende 

Gabriele-Schmeichel

Die Kontrolle durch die öffentliche Hand liegt in der Verantwortung der 14 Landesmedienanstalten der Bundesländer, die gemeinsam durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) agieren und Sanktionen verhängen sowie Angebote untersagen können. Die Mechanismen der Regulierten Selbstregulierung, wie sie im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verankert sind, ermöglichen es Anbietern und Unternehmen, ihre eigenen Interessen und Innovationen mit einem angemessenen Schutz der Nutzerinnen und Nutzer zu vereinen. Gleichzeitig können sie schnell und flexibel auf gesellschaftliche Entwicklungen und Debatten reagieren. Damit sind sie oft schneller als langwierige Gesetzgebungsprozesse.

JUGENDSCHUTZEINSTELLUNGEN von Geräten stoßen vor allem bei Eltern jüngerer Kinder auf Akzeptanz, wie aus dem „Jugendmedienschutzindex 2022“ hervorgeht.

Anbieter als wichtiger Teil der Verantwortungs­gemeinschaft

Wer trägt die Verantwortung dafür, dass Kinder und Jugendliche digitale Medien entdecken können, ohne problematischen Inhalten zu begegnen? Die Ergebnisse des „Jugendmedienschutzindex 2022“ zeigen, dass Eltern sich selbst eine hohe Verantwortung zuschreiben, aber insbesondere auch die Medienanbieter in der Pflicht sehen. Darüber hinaus gelten für Anbieter digitaler Medieninhalte gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen.

Die FSM berät Anbieter zu passenden Schutzmaßnahmen und -möglichkeiten. Bei Online-Medien stehen verschiedene – insbesondere technische – Optionen zur Verfügung, um den Zugang zu bestimmten Inhalten zu regeln und Heranwachsende zu schützen. Die FSM arbeitet eng mit ihren Mitgliedsunternehmen zusammen und wird bereits bei der Entwicklung neuer Funktionen und Dienste mit einbezogen. So wird garantiert, dass der Jugendschutz bereits bei der Konzeption mitgedacht wird.

71 % der Eltern und 61 % der Kinder geben an, dass ihnen der Jugendmedienschutz wichtiger ist als ein leichter Zugang zu allen Online-Angeboten.

Jugendmedienschutzindex 2022

Technischer Jugendschutz und Jugendschutzprogramme

Gemäß des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages dürfen Online-Inhalte, die für Kinder und Jugendliche unter einer bestimmten Altersgruppe problematisch sein können, nur angeboten werden, wenn der Anbieter sie mit einem Schutzmechanismus absichert. Aufgrund der Verbreitungsdynamiken von Online-Inhalten sind technische Schutzmaßnahmen am effektivsten. Vor allem Jugendschutzprogramme und Altersverifikationssysteme haben sich als bewährte Lösungen etabliert. Jugendschutzeinstellungen von Geräten stoßen vor allem bei Eltern jüngerer Kinder auf Akzeptanz, wie aus dem „Jugendmedienschutzindex 2022“ hervorgeht.

Um sicherzustellen, dass die verwendeten technischen Mittel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, bietet die FSM ihren Mitgliedsunternehmen den Service an, ihre Tools einer Gutachterkommission vorzulegen. Ein speziell zusammengestellter Prüfausschuss, bestehend aus drei Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, bewertet das vorgelegte Programm ausführlich in einem Gutachten. Bei Positivbewertung wird ein Prüfsiegel vergeben, das Nutzerinnen und Nutzer auf gute Angebote aufmerksam macht. Unternehmen können so hervorheben, dass sie ihrer Verantwortung im Jugendmedienschutz in besonderer Weise nachkommen und aus der Masse an Produkten positiv herausstechen.

LINKS: Von der FSM anerkannte Jugendschutzprogramme erhalten dieses Zertifikat.

RECHTS:  Mit diesem Prüfsiegel bestätigt die Gutachterkommission der FSM die Rechtskonformität und Qualität.

2022 hat die FSM die Jugendschutzprogramme von Vodafone GigaTV und Paramount+ gemäß § 11 Abs. 2, 2. Alt. JMStV anerkannt. Es handelt sich um geeignete Jugendschutzprogramme innerhalb eines geschlossenen Systems. Eine Übersicht aller anerkannten Jugendschutzprogramme ist auf der FSM-Website zu finden.

Jugendschutzrelevante Inhalte

  • Absolut unzulässige Inhalte, z. B. Kindesmissbrauchsdarstellungen oder Volksverhetzung, dürfen keinesfalls angeboten werden.
  • Relativ unzulässige Angebote, z. B. Pornografie, dürfen nur Erwachsenen in geschlossenen Benutzergruppe zugänglich sein. Dies können Anbieter durch Altersverifikationssysteme (AVS) sicherstellen.
  • Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte, die z. B. Gewaltdarstellungen enthalten oder Kinder ängstigen können, dürfen abhängig von der jeweiligen Altersstufe nur angeboten werden, wenn Sorge dafür getragen ist, dass Minderjährige üblicherweise nicht darauf zugreifen können.

Sonderfall kleine Anbieter: Die FSM als Jugend­schutz­beauftragte

Die Pflicht, Jugendschutzbeauftragte einzusetzen, kann für Unternehmen mit weniger als 50 Angestellten oder nachweislich weniger als 10 Millionen Zugriffen im Monatsdurchschnitt eines Jahres über eine Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle erfüllt werden. Bei einer Mitgliedschaft in der FSM kann diese daher die Rolle der Jugendschutzbeauftragten übernehmen.

Mitgliedschaft in der FSM

Die Vorschriften des deutschen Jugend­medien­schutz­rechts sind komplex, mögliche Sanktionen bei Verstößen unter Umständen empfindlich. Die FSM begleitet ihre Mitglieder daher individuell in allen Belangen des Online-Jugendschutzes und der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. 

Wir beraten Mitglieder außerdem individuell bei der Produktentwicklung und Gestaltung ihrer Angebote, unterstützen bei der Alters­einstufung von Inhalten, bieten einen Gutachter­service und vergeben Prüfsiegel.

Vorteile der FSM-Mitgliedschaft

  • Schutzfunktion vor direkten Sanktionierungen der staatlichen Aufsicht
  • umfassende Überprüfung und Bewertung des Angebotes auf Jugendschutzkonformität
  • laufende Beratung durch die Expertinnen und Experten der Geschäftsstelle
  • individuelle Fortbildungs- und Workshopangebote
  • Funktion der Jugendschutzbeauftragten über die FSM
  • FSM-Gutachterkommission zur Prüfung von rechtlichen, technischen und pädagogischen Fragen
  • jährliches persönliches Gespräch zu aktuellen Fragen

Rechtliche Privilegierung

Durch die Mitgliedschaft bei der FSM profitieren Unternehmen auch von der sogenannten Privilegierungswirkung: Bei Streitigkeiten zwischen öffentlicher Medienaufsicht und einem Mitgliedsunternehmen wird zunächst die FSM eingeschaltet, die ein eigenes Verfahren durchführt. Sanktionen durch die Landesmedienanstalten sind dadurch in der Regel ausgeschlossen.

 

Regulierte Selbstregulierung –
Modell der Medienaufsicht Deutschland

ALS STAATLICH ANERKANNTE SELBSTKONTROLLE  übernimmt die FSM eine Pufferfunktion zwischen staatlicher Aufsicht und den Mitgliedsunternehmen.

Fortbildungen und Webinare

Medienangebote und -phänomene ändern sich, ebenso wie die gesetzlichen Grundlagen im Jugendmedienschutz. Aus diesem Grund bieten wir regelmäßig speziell auf die Bedürfnisse unserer Mitglieder zugeschnittene Infoveranstaltungen und Materialien, in denen wir die aktuellen rechtlichen wie gesellschaftlichen Debatten und ihren Einfluss auf den Jugendmedienschutz diskutieren. Gleichzeitig werden verschiedene Spezialthemen vertieft.

 

 

Mehr zur Mitgliedschaft auf unserer Website

Martin Drechsler spricht und gestikuliert mit den Händen.

Unabhängige Schnittstelle im Jugendmedienschutz

Mit innovativen Ansätzen und langjähriger Erfahrung