Nutzerinnen und Nutzer begegnen auf Social Media einer Vielzahl an immer neuen Inhalten. Darunter befindet sich vermehrt auch Hass und Hetze. Illegale Online-Inhalte müssen schnellstmöglich gelöscht werden. Doch die rechtliche Prüfung einzelner Inhalte ist nicht immer einfach. Die Qualität dieser Prüfung kann durch Mechanismen der Regulierten Selbstregulierung verbessert werden.

Als erste und einzige staatlich anerkannte Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hat sich die Arbeit der FSM im Kampf gegen Hassrede im Internet bewährt. Seit 2020 können Plattformanbieter besonders schwer zu bewertende Fälle von gemeldeten Inhalten zur Prüfung an die FSM überweisen.

Die Arbeit der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Mechanismen der Regulierten Selbstregulierung insbesondere bei neuen oder umstrittenen Rechtsfragen zu einer rechtssicheren Löschpraxis beitragen.

„Der gewonnene Erfahrungsschatz aus der Regulierten Selbstregulierung nach NetzDG sollte für zukünftige Mechanismen im Bereich der Inhalte-Regulierung wegweisend sein.“

Martin Drechsler, FSM-Geschäftsführer

Martin Drechsler

Zunehmender Bedarf an unabhängiger Expertise

Gerade bei neuen Phänomenen und Grenzfällen, für deren Bewertung den Plattformen bisher interne Kriterien fehlen, geben die Mechanismen der Regulierten Selbstregulierung Orientierung. Geprüft wurden im Jahr 2022 insgesamt 98 Fälle (2020: 13 Fälle, 2021: 72 Fälle). Davon wurden 35 Fälle als rechtswidrig bewertet.

NetzDG-Prüfausschüsse am Puls der Zeit

Die zu prüfenden Fälle geben aktuelle Einblicke in neue Phänomene von Hassrede und deren rechtliche Bewertung. So gab es im Jahr 2022 einige Fälle mit Bezug zum Krieg in der Ukraine. Auffällig war außerdem die Zunahme an Fällen von Beleidigung – insbesondere gegenüber Politikerinnen und Politikern.

Insgesamt wurden 98 Fälle im Jahr 2022 von den Anbietern sozialer Netzwerke an die FSM übermittelt, über die der NetzDG-Prüfausschuss entschied. 35 der Beschwerden wurden als rechtswidrig bewertet und die entsprechenden Inhalte daraufhin entfernt.

 

Auf einen Blick

98

Beschwerden wurden 2022 geprüft,
davon wurden 35 als rechtswidrig bewertet.

66

Prüferinnen und Prüfer arbeiten 2022 für die NetzDG-Prüfausschüsse.

55

Fälle betrafen Äußerungsdelikte (§§ 185, 186, 187 StGB), davon 17 rechtswidrig. 

28

Fälle betrafen Volksverhetzung (§ 130 StGB), davon 6 rechtswidrig.

26

Fälle betrafen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a StGB), davon 6 rechtswidrig.

Mit einem breiten Netzwerk an Expertinnen und Experten konnte die FSM das NetzDG mit Leben füllen sowie schnelle und fundierte Entscheidungen herbeiführen. Im Jahr 2022 waren 66 Anwältinnen und Anwälte im FSM-Prüfgremium tätig. In Ergänzung zu der Arbeit der Anbieter greift so plattformübergreifende und spezialisierte Expertise. Alle Entscheidungen der Prüfausschüsse veröffentlicht die FSM auf ihrer Website.

„Als Prüfer hat man es nicht nur mit einem ausgesprochen breiten und vielfältigen Themenspektrum zu tun, sondern findet sich zudem bei jeder Entscheidung in einem neu zusammengestellten Prüfteam wieder. Insbesondere die intensive und fachlich hoch spezialisierte Diskussion der Fälle im Rahmen der Entscheidungsfindung ist dabei spannend, lehrreich und bereichernd. Ich bin überzeugt, dass diese umfassende und unabhängige Prüfung der Sachverhalte zu sachgerechten und angemessenen Entscheidungen vor allem in häufig umstrittenen, schwierigen Fällen führt.“

Rechtsanwältin Dr. Yvonne Kleinke, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im Deutschen Anwalt Verein und NetzDG-Prüferin

IM JUGENDMEDIENSCHUTZ sind die Selbstkontrolleinrichtungen seit vielen Jahren etabliert und anerkannt. Das NetzDG sieht ein ähnliches System vor.

Ausblick 2023

Als Selbstkontrolleinrichtung nach NetzDG konnte die FSM wichtige Schnittstellen zwischen Unternehmen, Behörden und Politik bedienen. Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz zur Durchführung des Digital Services Act wird das NetzDG aufgehoben werden. Zwar können sich Plattformanbieter bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Inhalten auch nach der neuen Rechtslage an Dritte wie die FSM wenden, jedoch ist diese Möglichkeit nicht ausdrücklich im Gesetz verankert und bietet daher nicht die gleiche Art von Rechtssicherheit oder Privilegierung.

Selbstbestimmt online unterwegs

Medienpädagogische Unterstützung
für Eltern und Lehrkräfte

Wirkungsvoller
Jugendmedienschutz

Die FSM prüft und zertifiziert Schutzmaßnahmen